12.06.2006
ElektroG
Im August 2003 ist die europäische Elektro- und Elektronik-Altgeräte Richtlinie (WEE – Waste Electrical and Electronic Equipment) in Kraft getreten.
Diese Richtlinie ist in den meisten EU-Ländern nationales Recht geworden.
Schlussfolgernd treten mit fristgerechter Einführung des Elektro-Elektronikgeräte-Gesetzes (ElektroG) vom 16. März 2005 neue Entsorgungsrichtlinien für alle HQI, HMI, HIT, Kompaktleuchtstofflampen und Leuchtstofflampen in Kraft. Alle Verbraucher sind verpflichtet, Altlampen einer getrennten Entsorgung zuzuführen.
Auf alle Entladungslampen wird eine generelle Entsorgungsgebühr von 0,22 € berechnet. Dieser Zuschlag wird bei diesen Artikeln als zusätzliche Position aufgeführt. Auch eventuelle Rückstände die erst ab dem 24. März geliefert werden können, werden mit dieser Gebühr belegt. Da es sich bei den Positionen der Entsorgungsgebühr um einen durchlaufenden Posten handelt, sind keinerlei Nachlässe oder Rabatte möglich.
Wir weisen bewusst die Entsorgungsgebühr extra auf unseren Rechnungen aus, damit Sie diese nachvollziehen können. Eine Einrechnung in den Preis (wie teilweise praktiziert) bedeutet immer ein Kalkulations-Aufschlag, der nicht in Ihrem Sinne sein kann.
Sollten Sie weiterreichende Informationen suchen, dann finden Sie diese unter: www.lightcycle.de